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   OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2010 - 1 L 137/10   

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OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2010 - 1 L 137/10 (https://dejure.org/2010,20205)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25.11.2010 - 1 L 137/10 (https://dejure.org/2010,20205)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25. November 2010 - 1 L 137/10 (https://dejure.org/2010,20205)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 72b Abs 1 S 1 Nr 4 BG ST, § 72b Abs 1 S 2 BG ST, § 52 Abs 5 S 2 GKG 2004, § 52 Abs 5 S 1 Nr 1 GKG 2004
    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell; Streitwert bei Streitigkeiten über die Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell gem. § 72b Beamtengesetz des Landes Sachsen-Anhalt ( BG LSA ); Definition des Begriffes des dringenden dienstlichen Belanges nach § 72b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 , S. 2 BG LSA; Wiederbesetzung der Planstelle ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zu den Voraussetzungen der Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell gem. § 72b Beamtengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BG LSA); Definition des Begriffes des dringenden dienstlichen Belanges nach § 72b Abs. 1 S. 1 Nr. 4, S. 2 BG LSA; Wiederbesetzung der Planstelle ...

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2010 - 1 L 137/10
    Da gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO der Zulassungsgrund zudem in der gebotenen Weise darzulegen ist, erfordert dies, dass sich der Zulassungsantrag substantiiert inhaltlich mit den Gründen der angegriffenen Entscheidung auseinandersetzt und u. a. konkret ausgeführt wird, dass die erhobenen Einwände entscheidungserheblich sind ( OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 3. Januar 2007 - Az.: 1 L 245/06 -, veröffentlicht bei juris [m. w. N.] ).

    Liegen indes die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 72b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BG LSA nicht vor, ist für eine Ermessensentscheidung über die etwaige Bewilligung von Altersteilzeit kein Raum ( siehe zum Vorstehenden: OVG LSA, Beschluss vom 3. Januar 2007 - Az.: 1 L 245/06 -, veröffentlicht bei juris = JMBl. LSA 2007, 91 ).

    Die Entscheidung über die Festsetzung der Höhe des Streitwertes für das Zulassungsverfahren und von Amts wegen zugleich für den ersten Rechtszug unter Änderung der Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichtes Magdeburg - 5. Kammer - vom 2. September 2010 folgt aus §§ 63 Abs. 3, 40, 47, 52 Abs. 5 Satz 2 GKG i. V. m. § 52 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 GKG ( vgl. Streitwertfestsetzung des BVerwG in den Urteilen vom 29. April 2004 - Az.: 2 C 21.03 und 2 C 22.03 -, zitiert nach www.bundesverwaltungsgericht.de ; vgl. zudem: OVG LSA, Beschluss vom 3. Januar 2007 - Az.: 1 L 245/06 -, veröffentlicht bei juris = JMBl. LSA 2007, 91 ), wobei hier die Hälfte des 13fachen Betrages des Endgrundgehaltes der Besoldungsgruppe A 9 BBesO nach Maßgabe von § 18c Abs. 2 LBesG LSA zugrunde zu legen war.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2008 - 1 L 166/07

    Die "Kürzung" des so genannten Weihnachtsgeldes in Sachsen-Anhalt ist auch für

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2010 - 1 L 137/10
    Etwaige Mängel in diesen Bereichen stellen indes Verfahrensfehler dar, die nicht geeignet sind, ernstliche Zweifel am Urteilsergebnis zu begründen, weil sich die in § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO genannten "ernstlichen Zweifel" auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen, nicht auf das Verfahren ( vgl. in ständiger Rechtsprechung: OVG LSA, Beschlüsse vom 17. November 2004 - Az.: 3 L 402/03 - [m. w. N.], und vom 21. Januar 2008 - Az.: 1 L 166/07 -, veröffentlicht bei juris = LKV 2008, 517 [m. w. N.] ).

    "Grundsätzliche Bedeutung" im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen ( OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 21. Januar 2008 - Az.: 1 L 166/07 -, veröffentlicht bei juris [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1987 - Az.: 1 B 23.87 -, InfAuslR 1987, 278 ).

  • BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 21.03

    Altersteilzeit, Blockmodell; dringende dienstliche Belange; Ermessen;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2010 - 1 L 137/10
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Urteilen vom 29. April 2004 ( Az.: 2 C 21.03, BVerwGE 120, 382, und 2 C 22.03, ZBR 2005, 88 ) in Bezug auf § 88a Abs. 3 Satz 1 des Beamtengesetzes des Landes Schleswig-Holstein, der insoweit § 72b Abs. 1 Satz 1 BG LSA entspricht, bereits grundsätzlich festgehalten:.

    Die Entscheidung über die Festsetzung der Höhe des Streitwertes für das Zulassungsverfahren und von Amts wegen zugleich für den ersten Rechtszug unter Änderung der Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichtes Magdeburg - 5. Kammer - vom 2. September 2010 folgt aus §§ 63 Abs. 3, 40, 47, 52 Abs. 5 Satz 2 GKG i. V. m. § 52 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 GKG ( vgl. Streitwertfestsetzung des BVerwG in den Urteilen vom 29. April 2004 - Az.: 2 C 21.03 und 2 C 22.03 -, zitiert nach www.bundesverwaltungsgericht.de ; vgl. zudem: OVG LSA, Beschluss vom 3. Januar 2007 - Az.: 1 L 245/06 -, veröffentlicht bei juris = JMBl. LSA 2007, 91 ), wobei hier die Hälfte des 13fachen Betrages des Endgrundgehaltes der Besoldungsgruppe A 9 BBesO nach Maßgabe von § 18c Abs. 2 LBesG LSA zugrunde zu legen war.

  • BVerwG, 28.04.1966 - II C 68.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2010 - 1 L 137/10
    "Der Begriff des dienstlichen Belangs umschreibt ebenso wie der des ?dienstlichen Bedürfnisses' eine gesetzliche Voraussetzung für die Ermessensentscheidung (vgl. Urteil vom 28. April 1966 - BVerwG 2 C 68.63 - Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 6).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2006 - 1 L 256/05

    Kürzung und Streichung der so genannten Ministerialzulage

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2010 - 1 L 137/10
    Die Klägerin legt nicht substantiiert dar, dass im Rahmen einer Grundsatzberufung noch Veranlassung besteht, sich über die Entscheidung im konkreten Einzelfall hinaus mit ausgelaufenem Recht zu befassen ( vgl. insoweit: BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 2004 - Az.: 5 B 57.04 -, zitiert nach juris; OVG LSA, Beschluss vom 8. Juni 2010 - Az.: 1 L 50/10 -, veröffentlicht bei juris; Beschluss vom 19. April 2006 - Az.: 1 L 256/05 -, JMBl. LSA 2007, 60 [m. w. N.] ).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2010 - 1 L 137/10
    Diese müssen vielmehr zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses begründen ( BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 33 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2010 - 1 L 50/10

    Haushaltsrechtliche Voraussetzung der Zuordnung einer Planstelle zu einem

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2010 - 1 L 137/10
    Die Klägerin legt nicht substantiiert dar, dass im Rahmen einer Grundsatzberufung noch Veranlassung besteht, sich über die Entscheidung im konkreten Einzelfall hinaus mit ausgelaufenem Recht zu befassen ( vgl. insoweit: BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 2004 - Az.: 5 B 57.04 -, zitiert nach juris; OVG LSA, Beschluss vom 8. Juni 2010 - Az.: 1 L 50/10 -, veröffentlicht bei juris; Beschluss vom 19. April 2006 - Az.: 1 L 256/05 -, JMBl. LSA 2007, 60 [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2006 - 1 L 44/05

    Haftung eines ehrenamtlichen Bürgermeisters als Ehrenbeamter

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2010 - 1 L 137/10
    Unabhängig davon legt die Klägerin aber auch einen dahingehenden Verfahrensmangel nicht substantiiert dar ( vgl. zu den insoweitigen Darlegungsanforderungen etwa: OVG LSA Beschluss vom 8. März 2006 - Az.: 1 L 44/05 -, veröffentlicht bei juris [m. w. N.] ).
  • BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2010 - 1 L 137/10
    Allerdings hat es dabei zu respektieren, dass dienstliche Belange vom Dienstherrn in Ausübung des ihm zustehenden Organisationsrechts maßgebend geprägt werden durch verwaltungspolitische Entscheidungen, die nur beschränkter gerichtlicher Überprüfung unterliegen (Urteil vom 25. Januar 1967 - BVerwG 6 C 58.65 - Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 8, S. 38).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2010 - 1 L 137/10
    "Dargelegt" im Sinne der genannten Vorschrift ist eine grundsätzliche Bedeutung nur dann, wenn in der Antragsbegründung eine konkrete rechtliche oder tatsächliche Frage formuliert und zugleich substantiiert vorgetragen wird, inwiefern der Klärung dieser Frage eine im Interesse der Rechtssicherheit, Vereinheitlichung oder Fortbildung des Rechts über den Einzelfall hinausgehende grundsätzliche Bedeutung zukommt und warum es auf die Klärung der zur Überprüfung gestellten Frage im konkreten Fall entscheidungserheblich ankommt ( OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. zudem BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961, BVerwGE 13, 90, vom 9. März 1993, Buchholz 310 § 133 n. F. VwGO Nr. 11, Beschluss vom 10. November 1992, Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5 ).
  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

  • BVerwG, 03.12.2004 - 5 B 57.04

    Gerichtskosten.

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • BVerwG, 17.07.1987 - 1 B 23.87

    Einordnung von im Libanon befindlichen Palästinensern als "staatenlos" oder

  • BVerwG, 01.12.2009 - 4 B 37.09

    Zuständigkeitsfehler gem. § 46 Verwaltungsverfahrensgesetz ( VwVfG ) i.R.d.

  • BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 22.03

    Altersteilzeit, Blockmodell; dringende dienstliche Belange; Ermessen;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2016 - 3 L 129/15

    Folgen des Unterlaufens einer negativen Feststellungsklage durch einen

    Die Beklagte legt insofern schon nicht im Ansatz dar, dass im Rahmen einer Grundsatzberufung noch Veranlassung besteht, sich über die Entscheidung im konkreten Einzelfall hinaus mit ausgelaufenem Recht zu befassen (vgl. insoweit: BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 2004 - 5 B 57.04 -, juris; OVG LSA, Beschluss vom 25. November 2010 - 1 L 137/10 -, juris; Beschluss vom 19. April 2006 - 1 L 256/05 -, JMBl. LSA 2007, 60 [m. w. N.]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.05.2015 - 1 L 58/15

    Zur Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

    Liegen die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 LBG LSA nicht vor, ist für eine Ermessensentscheidung über die etwaige Bewilligung von Altersteilzeit schon dem Grunde nach kein Raum; dies gilt gleichermaßen für die (gebundene) Entscheidung nach § 66 Abs. 2 LBG LSA ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 17. Juli 2013 - 1 L 71/13 -, Beschluss vom 3. Januar 2007 - 1 L 245/06 -, juris = JMBl. LSA 2007, 91; Beschluss vom 25. November 2010 - 1 L 137/10 -, juris, Beschluss vom 31. August 2012 - 1 L 75/12 - ).

    Die Entscheidung über die Festsetzung der Höhe des Streitwertes für das Zulassungsverfahren und von Amts wegen zugleich für den ersten Rechtszug unter Änderung der Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichtes Magdeburg - 5. Kammer - vom 2. März 2015 beruht auf den §§ 40, 47, 63 Abs. 3, 52 Abs. 6 Satz 2 bis 4 GKG i. V. m. § 52 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 GKG ( vgl. Streitwertfestsetzung des BVerwG nach den Urteilen vom 29. April 2004 - 2 C 21.03 und 2 C 22.03 - vgl. zudem: OVG LSA, Beschluss vom 25. November 2010 - 1 L 137/10 -, juris [m. w. N.], Beschluss vom 17. Juli 2013 - 1 L 71/13 - ), wobei hier die Hälfte der Summe der im Kalenderjahr 2015 zu zahlenden Bezüge nach der Besoldungsgruppe A 12 LBesO und die Erfahrungsstufe 8 zugrunde zu legen waren.

  • VG Magdeburg, 17.04.2018 - 5 A 411/17

    Altersteilzeit im Blockmodell

    Liegen indes - wie hier - die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 LBG LSA nicht vor, ist für eine Ermessensentscheidung über die etwaige Bewilligung von Altersteilzeit kein Raum (zur vorherigen inhaltsgleichen Regelung in § 72b Abs. 1 BG LSA vgl. OVG LSA, Beschlüsse vom 25.11.2010 - 1 L 137/10 - sowie vom 03.01.2007 - 1 L 245/06 -, beide juris).

    Auch wenn es sich bei der nach Maßgabe des § 66 Abs. 1 Satz LBG LSA zu treffenden Entscheidung über die Bewilligung von Altersteilzeit um eine http://www.juris.de/jportal/portal/t/17tr/page/jurisw.psml?doc.hl=1&doc.id=MWRE110000038&documentnumber=4&numberofresults=7&showdoccase=1&doc.part=L¶mfromHL=true - HL13Ermessensentscheidung handelt, ist für eine Bewilligung der Altersteilzeit im Wege einer Ermessensentscheidung kein Raum (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 25.11.2010 - 1 L 137/10 - Rdnr. 10, juris), wenn die Notwendigkeit der Wiederbesetzung der Stelle während der Freistellungsphase nicht ausgeschlossen werden kann.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2016 - 1 L 105/16

    Berechnung des Erholungsurlaubs

    Der Kläger hält für rechtsgrundsätzlich bedeutsam die Frage, "ob bei der Ermittlung des Urlaubsanspruchs bei einer Verteilung der Arbeitszeit auf weniger als fünf Tage allein auf die sich aus dem regelmäßigen Schichtrhythmus ergebende Verteilung der Arbeitszeit abzustellen ist oder ob darüber hinaus Freistellungsansprüche aus anderen Gründen außerhalb des regelmäßigen Dienstplanes urlaubsmindernd zu berücksichtigen sind." Diese Frage rechtfertigt die Berufungszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung schon deshalb nicht, weil sie - soweit sie sich nicht auf ausgelaufenes und mangels gegenteiliger Darlegungen bereits aus diesem Grund nicht (mehr) klärungsbedürftiges Recht bezieht (vgl. hierzu OVG LSA, Beschlüsse vom 25. November 2010 - 1 L 137/10 -, juris Rn. 22, und vom 17. Januar 2012 - 1 L 6/12 -, juris Rn. 27) und soweit sie sich in einem Berufungsverfahren stellen würde - aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung, insbesondere anhand des Normzwecks, ohne Weiteres dahin zu beantworten ist, dass sich die Dauer des Erholungsurlaubs in einem Fall wie dem vorliegenden, der dadurch gekennzeichnet ist, dass den betreffenden Beamten im Hinblick auf die unionsrechtlich zulässige wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden nach dienstlichen Erfordernissen ungleichmäßig Freischichttage gewährt werden, nicht (allein) nach dem "regelmäßigen Schichtrhythmus" (hier einer Zeitspanne von drei Wochen mit sieben Arbeitsschichten zu je 24 Stunden - sog. Bremer Modell -) bemisst.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.01.2012 - 1 L 6/12

    Zum Schadensersatz aufgrund Nicht-Beförderung

    Die Kläger legen insofern auch nicht (substantiiert) dar, dass im Rahmen einer Grundsatzberufung noch Veranlassung besteht, sich über die Entscheidung im konkreten Einzelfall hinaus mit ausgelaufenem Recht zu befassen ( vgl. insoweit: BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 2004 - 5 B 57.04 -, juris; OVG LSA, Beschluss vom 25. November 2010 - 1 L 137/10 -, juris; Beschluss vom 19. April 2006 - 1 L 256/05 -, JMBl. LSA 2007, 60 [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2020 - 1 L 50/19

    Ärzteversorgung; Zahlung von Sterbegeld für ein verstorbenes Mitglied der

    - 1 L 137/10 -, juris Rn. 22 m. w. N.).
  • VG Magdeburg, 15.08.2017 - 5 A 503/16

    Altersteilzeit im Blockmodell

    Denn ein solcher Haushaltsführungs-Erlass, der Drittschutz nicht vermittelt, ist nicht geeignet, die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 LBG LSA einzuschränken oder zu modifizieren und steht diesen insoweit nicht entgegen (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 25. November 2010 - 1 L 137/10 -, juris Rdnr. 21) .
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